Vernehmlassung Absenkpfad
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12.07.2021
Der Vorstand des ZBV hat die Vernehmlassung verabschiedet
Das Parlament hat am 21. März 2021 im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475, Änderungen des Chemikaliengesetzes, des Gewässerschutzgesetzes und des Landwirtschaftsgesetzes beschossen. Diese Änderungen haben das Ziel, den Umweltschutz und die menschliche Gesundheit zu verbessern.
Der ZBV erachtet es als zwingend, dass diese Errungenschaft sichtbar wird, damit Probleme gesamtgesellschaftlich angegangen werden. Aus diesem Grund unterstützt der ZBV die Parlamentarische Initiative.
Der ZBV stellt fest, dass in der gegenwärtigen Fassung nur die Landwirtschaft in erheblichem Masse betroffen ist. Branchen aus der Hygieneindustrie, der Baustoffindustrie, des Unterhalts von Liegenschaften, der Lagerhaltungen etc. werden nicht in die Pflicht genommen. Ebenfalls vertritt der ZBV dezidiert die Meinung, dass man sich auf die Einführung von Massnahmen auf dem Verordnungsweg zu beschränken hat, die nur die im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 beschlossenen Gesetzesänderungen betreffen. Der ZBV fordert den Bundesrat auf, den Entscheid des Parlaments zu respektieren, das die AP22+ sistiert hat. Desshalb weisst der ZBV grundsätzlich alle Änderungen zurück, die nichts mit der PI zu tun haben. Das Verhalten des BLW interpretieret der ZBV als Befehlsverweigerung gegenüber dem nationalen Parlament. Es erinnert an eine Zwängerei, die AP22+ über Umwege umzusetzen. Sämtliche Änderungen werden in der bestehenden Vorlage entsprechend eingefärbt und sollen zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden.
Ebenfalls fordert der ZBV, dass die Verordnung zur Ernährungssicherheit anzupassen ist, damit die Schweizer Landwirtschaft ihre Martkanteile und damit den Selbstversorgungsrad erhalten kann. Ein weiterer Punkt der vom ZBV bemänget wird: Es ist zwingend, dass die admin. Aufwendungen auf allen Ebenen zu vereinfachen sind. Trotz Versprechungen ist dies immer noch nicht der Fall, sogar das Gegenteil wird eintreffen.
Grundsätlich erhöht diese Verordnung den Druck auf die Landwirtschaftsbetriebe. Die vom Bundesrat erwarteten Ertragseinbussen sollen durch eine höhere Wertschöpfung auf dem Märkten kompensiert werden. Dies sind aber reine Mutmasssungen, denn zur Stärkung der Landwirtschaftsbetriebe auf den Märkten oder zur Absatz- oder Qualitätsförderung sind keinerleit Massnahmen vorgesehen.
Haben Sie Rückmeldungen zur Vernehmlassung? Gerne können Sie uns diese mitteilen (bauernverband@zbv.ch). Die Frist zur Einreichung unserer definitiven Stellungnahme beim Bund dauert noch bis zum 19. August 2021.
Der ZBV erachtet es als zwingend, dass diese Errungenschaft sichtbar wird, damit Probleme gesamtgesellschaftlich angegangen werden. Aus diesem Grund unterstützt der ZBV die Parlamentarische Initiative.
Der ZBV stellt fest, dass in der gegenwärtigen Fassung nur die Landwirtschaft in erheblichem Masse betroffen ist. Branchen aus der Hygieneindustrie, der Baustoffindustrie, des Unterhalts von Liegenschaften, der Lagerhaltungen etc. werden nicht in die Pflicht genommen. Ebenfalls vertritt der ZBV dezidiert die Meinung, dass man sich auf die Einführung von Massnahmen auf dem Verordnungsweg zu beschränken hat, die nur die im Rahmen der parlamentarischen Initiative 19.475 beschlossenen Gesetzesänderungen betreffen. Der ZBV fordert den Bundesrat auf, den Entscheid des Parlaments zu respektieren, das die AP22+ sistiert hat. Desshalb weisst der ZBV grundsätzlich alle Änderungen zurück, die nichts mit der PI zu tun haben. Das Verhalten des BLW interpretieret der ZBV als Befehlsverweigerung gegenüber dem nationalen Parlament. Es erinnert an eine Zwängerei, die AP22+ über Umwege umzusetzen. Sämtliche Änderungen werden in der bestehenden Vorlage entsprechend eingefärbt und sollen zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden.
Ebenfalls fordert der ZBV, dass die Verordnung zur Ernährungssicherheit anzupassen ist, damit die Schweizer Landwirtschaft ihre Martkanteile und damit den Selbstversorgungsrad erhalten kann. Ein weiterer Punkt der vom ZBV bemänget wird: Es ist zwingend, dass die admin. Aufwendungen auf allen Ebenen zu vereinfachen sind. Trotz Versprechungen ist dies immer noch nicht der Fall, sogar das Gegenteil wird eintreffen.
Grundsätlich erhöht diese Verordnung den Druck auf die Landwirtschaftsbetriebe. Die vom Bundesrat erwarteten Ertragseinbussen sollen durch eine höhere Wertschöpfung auf dem Märkten kompensiert werden. Dies sind aber reine Mutmasssungen, denn zur Stärkung der Landwirtschaftsbetriebe auf den Märkten oder zur Absatz- oder Qualitätsförderung sind keinerleit Massnahmen vorgesehen.
Haben Sie Rückmeldungen zur Vernehmlassung? Gerne können Sie uns diese mitteilen (bauernverband@zbv.ch). Die Frist zur Einreichung unserer definitiven Stellungnahme beim Bund dauert noch bis zum 19. August 2021.