Hofübergabe
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Hofübergaben
Bei der Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebes handelt es sich oftmals um das Lebenswerk einer Familie. Daher ist es verständlich, dass dieser Akt ein emotionales Ereignis darstellt. Der Beratungsdienst hilft Ihnen bei den Vorbereitungen der Betriebsübergabe. Ziel ist es, für alle Beteiligten eine optimale Lösung zu finden.
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Hofübergaben
Bei der Hofübergabe ist es wichtig festzustellen, ob ein bestehender Landwirtschaftsbetrieb als landwirtschaftliches Gewerbe oder als landwirtschaftliches Grundstück zu qualifizieren ist. Im Falle eines landwirtschaftlichen Gewerbes, steht den geeigneten, selbstbewirtschaftenden Nachkommen ein Vorkaufsrecht an diesem Gewerbe zu.
Bei der Hofübergabe gilt es zahlreiche Punkte zu beachten:
Die Berater des ZBV unterstützen Sie in allen Schritten und stellen sicher, dass Sie eine gute Lösung für alle Beteiligten finden. Mit den nötigen rechtskonformen Verträgen sind Sie auf der sicheren Seite.
Mehr Informationen zur ausserfamiliären Hofübergabe finden Sie hier.
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Bei der Hofübergabe ist es wichtig festzustellen, ob ein bestehender Landwirtschaftsbetrieb als landwirtschaftliches Gewerbe oder als landwirtschaftliches Grundstück zu qualifizieren ist. Im Falle eines landwirtschaftlichen Gewerbes, steht den geeigneten, selbstbewirtschaftenden Nachkommen ein Vorkaufsrecht an diesem Gewerbe zu.
Bei der Hofübergabe gilt es zahlreiche Punkte zu beachten:
- Zusammenstellen der aktuellen Betriebssituation
EWS, Inventar, Schulden, Steuern, Investitionen, Mitgliedschaften und Pachtverträge etc. - Finanzielle Aspekte
Investitionskredite, Beiträge, Steuern, AHV-Beitragspflicht etc. - Rechtliche Aspekte
Gewinnanspruch, Vorkaufsrecht, Wohnrecht, Pachtverträge, Mitgliedschaften, Korporationen - Besprechungen und Einigungen in der Familie
- Erbverträge von allen unterschrieben
Die Berater des ZBV unterstützen Sie in allen Schritten und stellen sicher, dass Sie eine gute Lösung für alle Beteiligten finden. Mit den nötigen rechtskonformen Verträgen sind Sie auf der sicheren Seite.
Mehr Informationen zur ausserfamiliären Hofübergabe finden Sie hier.
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