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Betriebshaftpflichtversicherung
Jedem kann bei der Arbeit ungewollt ein Fehler passieren. Sichern Sie sich ab, so dass Sie bei fahrlässigen oder grobfahrlässigen Fehlern die finanziellen Folgen nicht selber tragen müssen.
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Während der Arbeit kann vieles passieren. Jedoch haften Sie als selbständiger Landwirt für fahrlässig oder grobfahrlässig begangene Fehler. Auch kann es Schadenersatzansprüche für einen Dritten geben. Ohne eine Betriebshaftpflichtversicherung kann dies ein enormes finanzielles Risiko bedeuten, das zu einer grossten Belastung für den Betrieb werden kann.
Mit einer Betriebshaftplichtversicherung sind Sie gut abgedeckt. Selbst wenn ein Schadenersatzanspruch nicht gerechtfertigt ist, so springt doch die Betriebshaftpflichtversicherung ein. Allfällige Ansprüche werden abgewährt oder wenn gerechtfertigt, bedient.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung muss in jedem Fall individuell auf den Hof und die Personen zugeschnitten werden. Wenden Sie sich dazu an unsere Versicherungberater.
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Mit einer Betriebshaftplichtversicherung sind Sie gut abgedeckt. Selbst wenn ein Schadenersatzanspruch nicht gerechtfertigt ist, so springt doch die Betriebshaftpflichtversicherung ein. Allfällige Ansprüche werden abgewährt oder wenn gerechtfertigt, bedient.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung muss in jedem Fall individuell auf den Hof und die Personen zugeschnitten werden. Wenden Sie sich dazu an unsere Versicherungberater.
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